Über uns
Veranstaltungsort
AGB
Die Stargäste
Der Ablauf
Dinner an MYS
Ticketbestellung
Hotels
Robert Picardo 30.10.2010
Harry Potter Tour Juli 2011
Dominic Keating Basel 9.12.2011

Das Kleingedruckte


AGB

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Meet Your Star (Nachfolgend MYS genannt)und dem Besucher einer durch MYS organisierten Veranstaltung (nachfolgend Kunde genannt).

1.1. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung, vollständige Zahlung des Veranstaltungsbeitrags seitens des Kunden, sowie der Zustellung der Anmeldebestätigung seitens MYS zustande.
1.2. MYS kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Auch nach Zustellung der Anmeldebestätigung kann MYS vom Vertrag zurücktreten, in diesem Falle erhält der Kunde seine allenfalls bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.
1.3. Eine Stornierung des Vertrags seitens des Kunden ist nur in Fällen von unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit, Unfall o. ä. möglich. In diesen Fällen wird der einbezahlte Betrag rückerstattet. Gekaufte Tickets können jedoch an Dritte weitergegeben werden. MyS kann ebenfalls den Versuch unternehmen, gebuchte Tickets anderweitig zu verkaufen. Im Erfolgsfall erhält der Kunde seinen einbezahlten Betrag rückerstattet.
1.4. Bei Absage der Veranstaltung seitens MYS erstattet MYS sämtliche bezahlten Beiträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Veranstaltung

2.2. MYS behält sich jederzeit vor Änderungen im Programmblauf der Veranstaltung vorzunehmen. Im Vorfeld veröffentlichte Programmabläufe sind unverbindlich. MYS kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig während einer Veranstaltung ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Kunden ergeben.
2.3. MYS veröffentlicht in seinen Werbungen ausschliesslich Gäste, mit welchen bereits Vereinbarung zum Erscheinen bestehen. Ungeachtet dessen kann MYS deren Auftritt nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gastes garantieren. Im Falle des Nichterscheinens eines angekündigten Gastes sorgt MYS nach Möglichkeit für einen gleichwertigen Ersatz. MYS ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als die ursprünglich beworbene Anzahl zu präsentieren. Sollte es MYS nicht gelingen, die beworbene Anzahl Gäste zu präsentieren, hat der Kunde Anrecht auf eine anteilmässige Rückerstattung des bezahlten Veranstaltungsbeitags. Diese richtet sich nach dem Grad der Nichterfüllung. Ein generelles Rücktrittsrecht besteht bei Schlechterfüllung nicht.
2.5 Der Kunde gibt mit der Buchung der Veranstaltung sein Einverständnis, dass er während der Veranstaltung gefilmt und oder fotografiert werden kann und diese Aufnahmen sowohl in öffentlichen Medien als auch im Rahmen privater Produktionen verwendet werden können.

3. Sicherheit
3.1. Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal der Veranstaltung ist an besonderer Kleidung und/oder besonderen Ausweisen zu erkennen. Die Anweisungen dieses Personals erfolgen im Hausrecht und sind jederzeit zu befolgen.
3.2. Das Mitbringen von Waffen aller Art, sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt. Dies gilt insbesondere auch für derartige Gegenstände, welche Teil eines Verkleidung, eines Kostüms oder einer Kulisse darstellen. Derartige Gegenstände, soweit sie geeignet sind Personen zu verletzen, sind in jedem Fall dem Aufsichts- oder Sicherheitspersonal anzuzeigen. Das Aufsichts- /Sicherheitspersonal ist befugt, Gegenstände nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
3.3. Das Mitführen sämtlicher Substanzen, welche gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz verstossen, ist strengstens untersagt.
3.4. Auffälliges Verhalten aufgrund von übermässigen Alkoholeinfluss wird nicht toleriert.
3.5. MYS behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art, insbesondere für Komkurrenzveranstaltungen zu untersagen.
3.6. Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.7. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.6. kann der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumen erfolgen. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. MYS behält sich in jedem Fall vor, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, welche den Veranstaltungsablauf stören, sich ungebührlich verhalten und/oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen.
4. Audiovisuelle Aufzeichnungen
4.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne der vorliegenden Bestimmungen sind Im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen.
4.2. Die gewerbliche/kommerzielle Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen der Veranstaltung erfordert zwingend die vorherige schriftliche Genehmigung von MYS.
4.3. Es kann keine Garantie dafür abgegeben werden, das private Bild- und Tonaufnahmen zulässig sind. Dies liegt im jeweiligen Ermessen der Stars. Einem allfälligen Verbot ist Folge zu leisten.
5. Haftung
5.1. MYS haftet ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
5.3. MYS übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
6. Salvatorische Klausel
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden durch die diesen am nächsten stehenden gültigen Bestimmungen ersetzt.
6.2. Von den vorliegenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und müssen von beiden Parteien gezeichnet sein. Mündliche Abmachungen sind ungültig.


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